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Pressemitteilung

  

 

 

 

 

 

 

Südhessen Morgen & Bergsträsser Anzeiger

Samstag, 30.12.2017

 

Unser Tip

Der Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollte darauf achten, dass er vom Verkäufer eine Typbescheinigung erhält, die dokumentiert, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhalten kann. Diese Bescheinigung ist dem Schornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen.  

 

Reduzierung der Feinstaubemissionen

Erreichbar wird dieses Ziel mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen und durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen.

 

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